Straßenzulassung

Straßenzulassung bundesweit - alle Infos
Wissen Sie, was ein "eMo" ist?
Nein, das ist keine eine neue australische Wildvogelart. Gemeint ist die brandneue Fahrzeugklasse für den Segway, die läuft unter dem Begriff „elektronische Mobilitätshilfe“ kurz „eMo“ und regelt alle Vorschriftenim Sinne der Straßenverkehrsordnung. Nach einem vierjährigen Behördenmarathon hat die Bundesregierung nun eine eigene Fahrzeugklasse geschaffen. Ein großer Erfolg, dennoch mit einem Wermutstropfen - denn die beliebte Offroad-Version - der x2 - kann derzeit noch nicht zugelassen werden. Nach Ansicht des Gesetzgebers ist dieser zu breit. Auf eine Nachbesserung dieser Vorschrift wird hingearbeitet. Wann mit einem Ergebnis zu rechnen ist, steht noch nicht fest.
Der Inhalt des Gesetzestextes kompakt:
- Es gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung
- Fahren darf nur, wer mindestens einen Mofaführerschein hat (daraus ergibt sich Mindestalter 15 Jahre)
- müssen mit Licht (akkubetrieben mit Ladezustandsanzeige), Reflektoren und Klingel ausgestattet sein
- innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Segways nur Schutzstreifen, Radfahrstreifen, Radwegefurten und Radwege befahren. Wenn diese nicht vorhanden sind, darf auch die Straße genutzt werden. Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen sind nicht erlaubt
- Gemeindestraßen und Feldwirtschaftswege dürfen befahren werden, wenn keine Radwege vorhanden sind
- auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen ist möglichst weit rechts zu fahren.
- nebeneinander fahren ist auf Radwegen erlaubt, ansonsten muss hintereinander gefahren werden
- Richtungsänderungen sind durch Handzeichen anzuzeigen, Blicker sind nicht notwendig
- Fußgänger haben immer Vorrang, Radfahrern ist das Überholen zu ermöglichen.
- Die Gesamtbreite der elektronischen Mobilitätshilfe beträgt nicht mehr als 70 cm
- Das Tragen eines Fahrradhelmes wird empfohlen, es besteht keine Helmpflicht
zum Nachlesen des Gesetzestextes hier klicken (Download Bundesgesetzblatt)
Technische Modifikationen für die Betriebserlaubnis
Um eine amtliche Betriebserlaubnis (= BE) zu erhalten (bei der Zulassungsstelle Ihres Landkreise, Gebühren etwa 150,00 EUR), muss der Segway mit den vorschriftsmäßigen Modifikationen dem TÜV vorgeführt werden (Gebühren ca. weitere 150,00 EUR), und zwar jeder Segway einzeln und immer neu, denn für den Segway gibt es noch keine Typenzulassung (Allgemeine Betriebserlaubnis = ABE). Die Modifikationen, die notwendig sind, um ein postives TÜV-Gutachten zu bekommen, haben wir in einem Starter-Set als Paket zusammengefasst. Das Starterset beinhaltet folgende Teile
- 18 gelbe Reflektoraufkleber für die Außenseiten der Räder (mit Prüfzeichnen)
- 2 weiße Reflektoraufkleber für die Front (Plattform)
- 1 roter Reflektoraufkleber für die Rückseite (Plattform)
- 1 Halogenscheinwerfer mit Akkus und Ladezustandanzeige
- 1 Kennzeichenhalterung aus poliertem Edelstahl für die Montage hinten links
- 1 Klingel
- 1 SuperStand-Parkständer
Weitere Infos, Beschreibungen und Fotos zum Downlad finden Sie hier.
Ausnahmegenehmigungen
Im Einzelfall und per Ausnahmegenehmigung wird die Nutzung anderer Verkehrsflächen erlaubt. Damit würden weiterhin Stadtführungen in Fußgängerzonen ermöglicht und mobilitätseingeschränkte Menschen können den Segway durchgängig nutzen. Die Verordnung löst die Einzelregelungen der Bundesländer ab. Bestehende Ausnahmegenehmigungen für touristische Unternehmer, die vor der Veröffentlichung des neuen Gesetzes schon eine Betriebserlaubnis für den x2 erhalten hatten, wurden auf automatisch verlängert und behalten vorläufig bis ins Jahr 2010 ihre Gültigkeit. Neue Ausnahmegenehmigungen sollten nicht erteilt werden, wobei sich ein Versuch allemal lohnen sollte, wenn man den Antrag auf Ausnahmegenehmigung mit einem fundierten touristischen Konzept untermauert.
Segway-Versicherungen
Nur wenige Versicherungsgesellschaften beiten Tarife für den Segway an. Die erste Gesellschaft - und mittlerweile exklusiver Partner der Segway Vertriebszentrale - ist die ZURICH Versicherung. Beispielhaft veröffentlichen wir an dieser Stelle deren ausgezeichnete Tarife.
Kfz-Haftpflichtversicherung für eMo
Die Kfz-Haftpflichtversicheurung ist eine Pflichtversicherung für zulassungspflichtige Fahrzeuge, so auch für das "eMo". Wichtig! Ohne Betriebserlaubnis gilt auch die Haftpflichtversicherung nicht. Wer beispielsweise einen Segway x2 versichern möchte, erhält in der Regel einen Vertrag und Versicherungskennzeichen, darf es jedoch ohne Betriebserlaubnis nicht an den Segway anbringen. Tut man es doch, kann das unter Umständen als Urkundenfälschung ausgelegt werden, denn der Anschein einer Zulassung wurde geweckt. Bitte also diesbezüglich keine Experimente. Das kann teuer werden.
Tarif (ab Straßenzulassung durch das Bundesverkehrsministerium oder Sondergenehmigung). Haftpflicht für 1 Jahr 74,00 EUR beziehungsweise Staffelung nach Mopedprämie.
Vollkasko - All Risk Deckung bis 8.000,00 EUR pro Segway
Hier Eingeschlossen sind u.a. Diebstahl, unsachgemäße Bedienung
- BASIS 190 EUR/ Jahr + Versicherungssteuer; Selbstbehalt 10%, mind. 250 EUR
- KOMPAKT 270 EUR/ Jahr + Versicherungssteuer; Selbstbehalt: 5%, mind. 150 EUR
- TOP 325 EUR/ Jahr + Versicherungssteuer; Selbstbehalt: 150 €; nur eingeschränkt bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub / Selbstbehalt 5%, mind. 150 EUR
Downloads
*** Allgemeine Bedingungen für die Kaskoversicherung der ZURICH (pdf) ***
Klauseln für die Maschinen- und Kaskoversicherung (pdf)




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